Neben der Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen beraten wir bei der Optimierung steuerlicher Strukturen sowie bei Umstrukturierungen, Nachfolgeplanungen, Unternehmens- und Anteilskäufen. Wir sind bei Betriebsprüfungen und finanzgerichtlichen Verfahren an der Seite unserer Mandanten.
Unternehmen und Freiberufler
Gestaltungsberatung mit
- Konzeptionierung und Begleitung von Umwandlungen
- Unternehmensnachfolgeplanung
Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen sowie von Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen und Einnahmen- / Überschussrechnungen.
Prüfung Ihrer betrieblichen Steuerveranlagungen sowie Beratung hinsichtlich möglicher Rechtsbehelfsverfahren.
Finanzbuchführungen bearbeiten wir gerne für Sie im elektronischen Belegaustausch. So haben Sie Ihre Belege jederzeit im Zugriff und nach abgestimmtem Zeitrahmen können Sie immer Ihre aktuellen Auswertungen einsehen. Auf Wunsch führen wir die Bearbeitung selbstverständlich auch auf die klassische Art und Weise mit Austausch der Papierbelege durch. Sie können den Rahmen regelmäßiger Besprechungen mit uns abstimmen. So bleiben Sie hinsichtlich der Entwicklung von Steuerbelastungen und möglichem Veränderungspotential immer auf dem Laufenden.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Abrechnungen im Bereich des Bauhauptgewerbes erstellen wir für Sie. Dazu gehört auf Wunsch auch die Erstellung sämtlicher notwendiger Meldungen, zum Beispiel an Krankenkassen, Berufsgenossenschaften usw..
Wir begleiten bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen.
Wir vertreten Sie gegenüber der Finanzverwaltung und vor Finanzgerichten.
Privatpersonen
Steuerliche Gestaltungsberatung bei geplanten privaten Investitionen.
Steuerliche Gestaltungsberatung bei geplanten Vermögensübertragungen.
Erstellung Ihrer privaten Steuererklärungen.
Vorausberechnungen zu möglichen Steuerbelastungen oder -entlastungen.
Prüfung Ihrer privaten Steuerveranlagungen sowie Beratung hinsichtlich möglicher Rechtsbehelfsverfahren. Wir vertreten Sie gegenüber der Finanzverwaltung und vor Finanzgerichten.
Beratung in erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Fragen.